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Dies ist eine alte Version von ProbeklausurWIPR1VertauschteAngebote erstellt von WojciechLisiewicz am 2025-01-09 10:20:21.
Probeklausur WIPR I
Missglückte Bestellung von Hebebühnen durch vertauschte Angebote
Vorgehensweise
Frage: Rechtslage?Die zu prüfenden, denkbaren Ansprüche sind sinnvoll auszuwählen und in sinnvoller Reihenfolge zu prüfen. Streitig ist, welcher Gegenstand bestellt wurde und auch welcher Preis zu zahlen ist. Da der Preis das deutlichste Unterscheidungsmerkmal zu sein scheint, wäre wohl mit dem Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises von 5.500,- zu starten (Interesse des Verkäufers) und dabei die übrigen Varianten zu prüfen.
Je nach Ergebnis kann der Anspruch auf Lieferung der vom Käufer gewünschten Hebebühne eingegangen werden und diese Prüfung mit Verweis nach oben etwas kürzer ausfallen. Sollte Anspruch auf Kaufpreis von 5.500,- EUR gegeben sein, dann ist die Hebebühne für 3.500,- nicht geschuldet (kurz prüfen und bei Einigung darauf eingehen). Der Anspruch auf Lieferung der für 5.500,- ist bereits erfüllt.
Besteht der Vertrag nicht, ist ein Anspruch auf 1) 985 BGB und 2) 812 zu prüfen.
Es scheint hier ein Problem
- bei Vertragsabschluss
- inkl. Beteiligung Dritter Personen bei Abgabe der WE
- bei Willensmängeln
Darauf ist auf jeden Fall Bezug zu nehmen.