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Das Praktische Studiensemester



Informationen zum Praktikum:
Die Fachhochschule Schmalkalden bereitet die Studierenden gezielt auf die berufliche Praxis vor. Deshalb ist ein festes praktisches Studiensemester zentraler Bestandteile des Studiums.
Im vierten Semester ist ein zwanzigwöchiges Praxissemester vorgesehen. Hier wenden unsere Studenten erstmalig ihr rechts- und wirtschaftswissenschaftliches Wissen in der betrieblichen Praxis an und sammeln so wertvolle Erfahrungen. Unterstützung erfahren sie hierbei durch begleitende Lehrveranstaltungen und ein individuelles Coaching.
Erfahrungsgemäß sind die Praktikanten/ -innen nach kurzer Einarbeitungszeit in der Lage, qualifizierte wirtschaftsjuristische Arbeiten selbstständig auszuführen. Durch die im Praxissemester gewonnene Einsicht in das Berufsleben entscheiden sich die Studierenden bewusster und zielgerichteter für die auszuwählenden zwei Schwerpunkt- und Wahlpflichtmodule.

Regelungen:
Nach der Studien-und Prüfungsordnungen der FH Schmalkalden Fakultät Maschinenbau (Auszug):

Nach §2 Ingenieurpraktikum:

  • Die zukünftigen Maschinenbauingenieure sollen mit modernen Fertigungsmethoden vertraut werden, Einblick in die Organisation und soziale Struktur eines Unternehmees erhalten sowie an die berufliche Tätigkeit eines Maschinenbauingenieurs herangeführt werden. Die Studierenden sollen die praktische Ausbildung an fest umrissenen konkreten Projekten erhalten.
  • Das Ingenieurpraktikum wird von der Fachhochschule Schmalkalden betreut und ist Bestandteil des Studium.
  • Das Ingenieurpraktikum ist bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen des 5. Semesters abzuschließen. Der Beginn dieser Lehrveranstaltung wird durch den Fachbereich bekannt gegeben.


Nach §3 Zulassung und Dauer des Ingenieurpraktikums:

  • Zum Ingenieurpraktikum kann nur zugelassen werden, wer zu Beginn des Ingenieurpraktikums dem Praktikantenamt des Fachbereichs 60 Kreditpunkte nachweist und eine Praxisstelle benennt.
  • Eine ohne Zulassung absolviertes Ingenieurpraktikum wird nicht anerkannt.
  • Die Studierenden haben vor Beginn des Ingenieurpraktikums einen Professor der Fachhochschule als Betreuer zu wählen, dabei wird das Praktikumsthema bestätigt. Im Bedarfsfall können weitere Betreuer benannt werden.
  • Das Ingenieurpraktikum umfasst mindestens 12 Wochen. Urlaubsanspruch besteht nicht.


Nach §5 Praxisstelle, Verträge:

  • Das Ingenieurpraktikum wird in enger Zusammenarbeit der Fachhoschule mit den Praxisstellen durchgeführt. Eine Ausbildung im eigenen oder elterlichen Betrieb sowie im Betrieb des Ehegatten ist im Regelfall nicht möglich. Über Ausnahmen entscheidet das Praktikantenamt des Fachbereichs.
  • Den Inhalt des Vertrages zwischen der Praxisstelle und den Studierenden gestattet die Studierenden gemeinsam mit der Praxisstelle. Eine Kopie des Vertrages ist dem Praktikantenamt des Fachbereichs zuzuleiten.

  • Der Vertrag regelt insbesondere die

1. Verpflichtungen der Praxisstelle:
- die Studierenden für die Dauer des Ingenieurpraktikums entsprechend den genannten Aufgabenbereichen im Praktikum einzusetzen,
- den Studierenden ein Zeugnis auszustellen, das Angaben über den zeitlichen Umfang mit Angaben der Fehlzeiten und die Inhalte der praktischen Tätigkeit sowie den Erfolg der Ausbildung bestätigt,
- einen Betreuer für die Studierenden zu benennen.
2. Verpflichtungen der Studierenden:
- die gebotenen Ausbildungsmögichkeiten wahrzunehmen und die übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
- die für die Praxisstelle geltenden Ordnungen, inbesondere Arbeitsordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften über die Schweigepflicht zu beachten.

  • Der Studierende ist verpflichtet, ein Fernbleiben von der Praxisstelle unverzüglich dem Praktikantenamt des Fachbereichs anzuzeigen.


Nach §6 Status der Studierenden am Lernort Praxis:

Während des Ingenieurpraktikums, das Bestandteil des Studiums ist, bleiben die Studierenden an der Fachhochschule Schmalkalden mit allen Rechten und Pflichten immatrikuliert. Die Studierenden sind keine Praktikanten im Sinne des Berfusbildungsgesetztes und unterliegen an der Praxisstelle weder dem Betriebsverfassungsgesetz noch dem Personalvertretungsgesetz. Andererseits sind die Studierenden an die Ordnung ihrer Praxisstelle gebunden.


Nach §9 Anerkennung des Ingenieurpraktikums:

  • Im Ingenieurpraktikum ist eine Projektarbeit über die bearbeitete Aufgabenstellung anzufertigen und zusammen mit dem ausgefüllten Praktikantenzeugnis dem Praktikatenamt des Fachbereichs spätestens vier Wochen nach Beendigung des Ingenieurpraktikums einzureichen. Dabei sind die üblichen Regeln für eine wissenschaftliche Arbeit einzuhalten.
  • Die Ergebnisse der Projektarbeit sind im Rahmen eines Kolloquiums zu präsentieren. Das Ingenieurpraktikum wird anlässlich des Kolloquiums benotet.


Nach §10 Anrechnung von praktischen Tätigkeiten:

Vom Ingenieurpraktikum kann auf Antrag ausnahmsweise befreit werden, wer nach Abschluss einer Berufsausbildung eine mindestens einjährige ingenieurmäßige Berufstätigkeit im Bereich des Maschinenbaus ausgeübt und mit einem Bericht gem. §9 nachgewiesen hat, dass durch die Berufstätigkeit der Ausbildungsinhalt des Ingenieurpraktikums vermittelt worden ist.
Über die Anrechnung entscheidet bei Antragstellung der Prüfungsausschuss.

Hinweis: Sie finden die vollständige Studien-und Prüfungsordnung hier



Organisation des Praktikums:
Eine geeignete Ausbildungsstelle zum jeweiligen Praktikum muss sich jeder Student selbst suchen. Wir empfehlen dringend, sich rechtzeitig um einen entsprechenden Praktikumsplatz zu bemühen. Insbesondere Auslandspraktika benötigen eine lange Vorlaufzeit.
Bitte geben Sie vor Antritt des Praktikums den ausgefüllten Praktikantenvertrag beim Praktikumsbetreuer zur Prüfung und Genehmigung der Praktikantenstelle ab.

Erlass des Grundpraktikums bzw. eines praktischen Studiensemesters:
Das praktische Studiensemester ist Pflichtbestandteil für alle Studenten. Eine Anerkennung von Ausbildung und vorhergehenden Praktika findet nicht statt. So können wir die Praxisbezogenheit unseres Studiums garantieren.

Praktikumsbetreuer:
Während des gesamten Praktikums steht dem Studenten ein Professor seiner Wahl zur Seite, der Ihnen bei Problemen und Fragen während des Praktikums betreut. Bei schon auftretenden Fragen können Sie schon Kontakt mit dem allgemeinen Praktikumsbetreuer aufnehmen.

Suche nach einer Praktikumsstelle
Eine direkte Vermittlung von Praktikumsstellen können wir leider nicht übernehmen. Sollten Schwierigkeiten bei der Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle auftreten, wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Schellberg, der Ihnen mit seiner Erfahrung zur Seite steht.





Verwendete Quellen:
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