ich war hier: PfandRecht

Version [81785]

Dies ist eine alte Version von PfandRecht erstellt von JakobHeckmann am 2017-07-21 08:26:15.

 

Pfandrecht


Definition

Ein Pfandrecht ist das Recht des Gläubigers, zur Sicherung seiner Forderung eine bewegliche Sache in der Weise zu belasten, dass er die Forderung daraus begleichen kann. § 1204 Abs. 1 BGB Der Eigentümer dieser Sache muss nicht zwingend der Schuldner sein.

http://wiki.hs-schmalkalden.de/MobiliarPfandrecht

http://kt-texte.de/taris/?root=2922
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki