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Personenverkehrsfreiheiten
nach dem AEUV
Die Personenverkehrsfreiheiten sind die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit.
Im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit sind einige sekundärrechtliche Rechtsakte zu beachten:
- VO 1612/69 EWG
CategoryEuroparecht