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Verfahren der Ausweisung in Mecklenburg-Vorpommern

Projekt Nationalparkrecht

Das Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (NatSchAG M-V) stellt die Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Nationalparks in Mecklenburg-Vorpommern dar. Nationalparks können hier durch Gesetz ausgewiesen werden. Beim Verfahren sind die Vorschriften der Landesgesetzgebung zu beachten. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit die Nationalparks Jasmund, Müritz und den Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft.

Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes

Nationalparkverordnung Jasmund

Nationalparkverordnung Müritz

Nationalparkverordnung Vorpommersche Boddenlandschaft



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