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Verfahren der Ausweisung in Brandenburg
Projekt Nationalparkrecht
Das Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG) stellt die Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Nationalparks in Brandenburg dar. Nationalparks können hier durch Gesetz ausgewiesen werden. Beim Verfahren sind die Vorschriften der Landesgesetzgebung zu beachten, ebenso stellt die oberste Naturschutzbehörde in Brandenburg Landschaftsrahmenpläne für die Bereiche der Nationalparks auf. In Brandenburg gibt es derzeit den Nationalpark Unteres Odertal.
Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG
Nationalparkgesetz Unteres Odertal
Allgemeine Voraussetzungen | Zuständigkeit für Aufgaben | Verfahren | Form |
---|---|---|---|
§ 24 BNatSchG, § 8 BbgNatSchAG | § 32 BbgNatSchAG | § 8 BbgNatSchAG | § 8 BbgNatSchAG |
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