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Herzlich Willkommen auf der Seite der Forschungsstelle Nationalpark-Recht!
„Wildnis in den deutschen Nationalparks wieder zuzulassen, erfordert Mut und Weitsicht. Der Wildnis-Gedanke erregt nicht selten die Ängste vor dem Ungewohnten und Unbekannten. Deshalb brauchen unsere Nationalparks Fürsprecher. Es ist eine kulturelle Leistung unserer Generation, eine neue Toleranz gegenüber der Natur hervorzubringen. Nationalparks sind ein Geschenk unserer Generation an die Kinder und Enkel.“
Dr. Eberhard Henne, ehem. Vorsitzender von Europarcs Deutschland
Das von Dr. Henne geforderte Engagement wurde in den vergangenen Jahren von verschiedener Seite gezeigt, mit Erfolgen z.B. für den Nationalpark Kellerwald-Edersee oder den Nationalpark Schwarzwald. Die Nationalpark-Forschung hat sich bisher vor allem 9*auf die ökologische Seite der Großschutzgebiete und deren Bedeutung für die Artenvielfalt in Deutschland konzentriert. Mit dem Projekt Nationalpark-Recht soll eine wichtige, mit Ausnahme der Kommentierungen zu § 24 BNatSchG bisher wenig beachtete Seite der Nationalpark-Forschung beleuchtet werden.
Ziel ist es, nach und nach alle Forschungsbeiträge online zu stellen. Die Datenbank befindet sich derzeit noch im Aufbau!
Ein großer Dank gilt der großzügigen Förderung der Forschungsstelle durch die Frank Hirschvogel Stiftung, die sich im Besonderen Projekten zum nachhaltigen Schutz unserer Umwelt widmet.
Viel Spaß bei der Lektüre der folgenden Ausführungen!
Ihr
Prof. Dr. Matthias Werner Schneider
Leiter der Forschungsstelle