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Gründe für den Einsatz von Mediation

im Kontext rechtlicher Konflikte

Einige Thesen nach Breidenbach, S. 3-9:

  • These 1: Es gibt nicht den statischen Konflikt, der schließlich einem Gericht zur Entscheidung vorgelegt wird, sondern ein dynamisches, sich ständig veränderndes Konfliktgeschehen, das auch durch die Einschaltung eines Gerichts nicht zum Sachverhalt erstarrt. Daraus folgt, dass die gerichtliche Entscheidung bei weitem nicht die Umstände und das Entwicklungsstadium des Konflikts berücksichtigen kann, weil sie nicht flexibel genug ist. (Beispiel: Interessenlage im Konflikt geändert, so dass Zusammenarbeit plötzlich möglich)

  • These 2: Die gerichtliche Entscheidung bezieht nur den rechtlich relevanten, subsumtionsfähigen Teil des Streites ein und übersetzt dadurch komplexe Wirklichkeit in entscheidbare Sachverhalte. Verhandlungen dagegen haben drei analytisch unterscheidbare Dimensionen: eine instrumentelle, eine emotionale und eine erlernte Seite des Konfliktverhaltens. Die im Konflikt verfolgten Ziele, die Emotionen werden vor Gericht nicht berücksichtigt. Wenn die Schwelle für einen Gang zum Gericht niedrig ist, kann eine interessenorientierte Konfliktlösung kaum erreicht werden. (Beispiel: Geschäftspartner ist bereit zu zahlen, jedoch nicht, wenn er keine Entschuldigung für Beleidigungen der alten Geschäftsleitung hört)

  • These 3: Verhandlungen haben zwei Funktionen: Wert zu schöpfen und Wert zu verteilen. Verhandlungen über Interessen ermöglichen kooperative, wertschöpfende Lösungen. Positionsverhandlungen, wer Recht hat, gehen den kompetitiven Weg der Wertverteilung. Damit ist eine Verhandlung - auch solche mit Mediator - einer z. B. gerichtlichen Streitentscheidung insofern überlegen, als letztere nur verteilen kann. Wertschöpfung trotz oder gerade wegen eines Konflikts ist nur in einer Verhandlungslösung möglich. (Beispiel: Orange)

  • These 4: Die eigenständige Qualität von Mediation ist es, kreative Interessenlösungen zu ermöglichen. Entweder arbeiten die Parteien von vornherein mit einem Dritten, um tragfähige Lösungen zu entwickeln, oder die Drittintervention des Mediators setzt dort ein, wo Verhandlungen zunächst gescheitert sind. Mit dieser Zielstellung ist die Konzentration auf Identifizierung beiderseitiger Interessen, Verbesserung der Kommunikation viel gezielter möglich. Häufig kann die Überzeugung, dass es nur entgegengesetzte Interessen gibt, erst mit einem neutralen Dritten überwunden werden. (Beispiel: Emotionaler Nachbarstreit um Grenzstreifen, bei dem übersehen wird, dass gemeinsamer Auftritt gegenüber einem störenden Nachbarbetrieb bessere Nutzung beider Grundstücke ermöglicht).

  • These 7: Mediation ist kein Ersatz für das gerichtliche Verfahren, sondern eine Wahlmöglichkeit, eine Ergänzung der Palette der Konfliktbehandlungsformen. Mediation ist komplementär. Deshalb sollte dieser Weg der Konfliktlösung nicht als einzige Alternative betrachtet werden und bei juristischen Themen die Rechtslage auch stets im Auge behalten werden.

  • These 9: Mediation hat eine Rückkopplungs- bzw. Katalysatorfunktion im Hinblick darauf, dass die beteiligten rechtlichen Berufe mediative Elemente mehr (oder noch mehr) in ihre Tätigkeit integrieren. Sofern diese Chance der zusätzlichen Möglichkeit der Konfliktlösung genutzt wird, resultiert dies in der verbesserten, effektiveren und insbesondere für den Kunden eines Juristen erfolgreicheren Tätigkeit eines Juristen.


Zusammenfassend können die wichtigsten Gründe für Mediation wie folgt dargestellt werden:
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