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Masterarbeit
Weitere Informationen zur LehrveranstaltungInformationen laut Studienordnung Bewertung: 30 ECTS Semester: empfohlen für das 3. Fachsemester begleitende Veranstaltungen Zur Unterstützung kann vom betreuenden Professor ein Seminar von 4 SWS durchgeführt werden. Vgl. im Weiteren: Modulhandbuch für den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.M.), S. 47 (Stand: 2013). |
Ausgewählte Informationen laut Prüfungsordnung
Ausgabe und Bearbeitungszeit
- Die Ausgabe der Master-Arbeit erfolgt über den Prüfungsausschuss der Fakultät.
- Thema und Zeitpunkt sind aktenkundig zu machen.
- Die Bearbeitungszeit für die Master-Arbeit beträgt vier Monate.
- Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag des Kandidaten aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, um höchstens acht Wochen verlängert werden.
Betreuung
- Die Master-Arbeit wird von einem Professor oder einem hauptamtlich Lehrenden ausgegeben und betreut.
- Sofern dieser nicht der Fakultät Wirtschaftsrecht angehört, bedarf es hierzu der Zustimmung des Prüfungsausschusses der Fakultät.
- Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung soll im Regelfall zwischen 60 und 80 Seiten betragen.
- Die Master-Arbeit kann mit Zustimmung des Betreuers und des Prüfungsausschusses wahlweise in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst werden.
Abgabe
- Die Master-Arbeit ist fristgemäß in gebundener Form in zweifacher Ausfertigung bei der Hochschule sowie auf Wunsch des Betreuers, in geeigneter elektronischer Form beim Betreuer abzuliefern. Der Abgabezeitpunkt der Ausfertigungen ist aktenkundig zu machen. Bei Zusendung durch die Post gilt das Datum des Poststempels.
- Wird die Master-Arbeit aus vom Studierenden zu vertretenden Gründen nicht fristgemäß abgeliefert, ist sie mit "nicht ausreichend" zu bewerten.
- Bei der Abgabe hat der Kandidat schriftlich zu versichern, dass er seine Arbeit - bei einer Gruppenarbeit seinen entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit - selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
- Mit der Abgabe der Master-Arbeit geht diese in das Eigentum der Fachhochschule über.
Bewertung
- Die Begutachtung und Bewertung erfolgt in der Regel von zwei Prüfern, im Falle der Wiederholung durch den Betreuer und einen weiteren vom Prüfungsausschuss der Fakultät zu bestimmenden Zweitgutachter.
- Die einzelne Bewertung der schriftlichen Arbeit ist entsprechend § 6 Prüfungsordnung vorzunehmen und schriftlich zu begründen.
- Die Note für die Arbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet, sofern die Differenz nicht mehr als 2,0 beträgt.
- Beträgt die Differenz mehr als 2,0 oder lautet eine Bewertung nicht ausreichend, die andere aber ausreichend oder besser, wird von der bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ein dritter Prüfer zur Bewertung der Master-Arbeit bestimmt, der die Note im Rahmen der Vornoten innerhalb von vier Wochen abschließend festlegt.
- Wurde die schriftliche Master-Arbeit schlechter als ausreichend (4,0) bewertet, ist sie nicht bestanden.
- Die Master-Arbeit kann bei Ausgabe eines neuen Themas einmal wiederholt werden.