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untertitel
Im normalen Text wird ein wichtiger Abschnitt hervorgehoben.
Eine Erläuterung kann auch mal speziell platziert werden.
- dsfsfsf
- sdfsdfsf
- sdfsdfsf
Wir sprechen über § 823 Abs. 1 BGB.
A. Erster Punkt
B. Zweiter
C. Dritter
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