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Version [18842]

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IV. Entstehung des Patents


1. Erfinderrecht

--> Erfinderrecht entsteht automatisch, d.h. kraft Gesetzes mit Vollendung der Erfindung (Erfindungsakt = Realakt)


Inhalt des Erfinderrechts
Erfinderpersönlichkeitsrecht (Schutz der persönlichen Interessen des Erfinders)

Anspruch auf Erfinderbenennung (§§ 37,64 PatG)

Recht auf Anerkennung der Erfinderschaft

Selbstbestimmungsrecht

Verwertungsrecht (Schutz der wirtschaftlichen Interessen des Erfinders)

Befugnis zur Benutzung des Erfindergedankens

Recht auf das Patent


2. Patenanmeldung und -erteilung

 (image: https://ife.erdaxo.de/uploads/GewRS2PatentEntstehung/GewRSEntstehungUeberblick.jpg)





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