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Fallbeispiel 5 – Wem gehört Ferdinand?
A. Sachverhalt
Der gelernte Pferdewirt Phillip (P) konnte bisher nur wenige Erfolge in seiner Pferdezucht verbuchen. Aus diesem Grund kauft er bei einem benachbarten Gestüt des Anton (A) den Zuchthengst Ferdinand. Dieser soll zukünftig nicht nur die 50 Prachtstuten auf der Koppel „aufmischen“, sondern vor allem für viel Nachwuchs sorgen. Da P im Moment nicht ganz flüssig ist, zahlt er vorerst nur den hälftigen Kaufpreis i. H. v. 5.000,- Euro und vereinbart mit A Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung. Der Kaufvertrag enthält neben der Garantie, dass Ferdinand für beachtlichen Nachwuchs sorgen wird auch eine Klausel, dass A im Falle einer Insolvenz des P vom Vertrag zurücktreten kann. Da P allerdings in der Folge nur noch Augen für einen neuen Freund hat und mit diesem viel Zeit verbringt, gerät er schnell in Geldnöte. Zur Sicherung eines Darlehens der Bank B übereignet P den Hengst Ferdinand an B und behält diesen vereinbarungsgemäß auf seiner Koppel. Die Bank überträgt das (Sicherungs)Eigentum an Ferdinand weiter auf das Factoring-Unternehmen F, indem sie den Anspruch auf Herausgabe des Zuchthengstes gegen P an F abtritt.
Es kommt wie es kommen muss. P vernachlässigt seine Geschäfte zugunsten des neuen Freundes zu sehr und er wird kurz nach den Transaktionen insolvent. Da er den restlichen Kaufpreis für Ferdinand noch immer nicht gezahlt hat, tritt A vom Vertrag mit P zurück und verlangt Herausgabe des Pferdes.
B. Frage
Hat A gegen P Anspruch auf Herausgabe des Pferdes?
Wer ist Eigentümer des Pferdes?
C. Lösungsskizze
D. Formulierungsvorschlag