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Version [9694]

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Fall: Verbot von Pentachlorphenol


A. Sachverhalt


B. Lösungsskizze
Denkbar ist die Verletzung des Art. III:4 GATT (Diskriminierungsverbot) und des Art. XI GATT (Verbot nichttarifärer Beschränkungen). Die Schwerpunkte der Prüfung liegen dabei zum einen auf der Abgrenzung des Anwendungsbereichs beider Grundprinzipien (Beschränkung an Grenzübertritt geknüpft oder nicht?) und zum anderen auf der Frage, ob die Produkte als gleichartig i. S. d. Art. III:4 GATT zu betrachten sind (PCP-haltig und nicht PCP-haltig).

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