Version [75464]
Dies ist eine alte Version von FallMopedFuer16Jaehrigen erstellt von WojciechLisiewicz am 2017-01-04 13:15:08.
Fallbeispiel: Moped für einen 16.-Jährigen
ein Klausurfall
A. Sachverhalt
Der 16-jährige M möchte ein Moped haben. Die Eltern halten dies aber für zu gefährlich und möchten, dass M weiterhin mit dem Bus zur Schule fährt. Dennoch spart M brav, um sich den Traum irgendwann auch mal zu erfüllen. Das Sparen unterstützen die Eltern allerdings und loben ihn mit der Aussage "wenn Du wirklich etwas erspart hast, kannst Du Dir davon etwas Größeres kaufen". Sie geben ihm immer wieder kleinere Beträge und haben nichts dagegen, wenn ihm der reiche Onkel O oder die großzügige Großmutter G etwas geben.
So hat M über 1000 EUR gespart. Nun sucht er im Internet nach gebrauchten Mopeds und findet eine Anzeige des V, in der V ein tolles Exemplar für 990 EUR anbietet. Im telefonischen Gespräch am 29. 1. gelingt es dem M, den Preis auf 950 EUR herunterzuhandeln. Schließlich schlägt V dem M vor, dass er bis zum 3. 2. das Moped für M reservieren kann - danach werde er es an andere Interessenten verkaufen. Falls M den V in den kommenden Tagen nicht erreichen sollte, solle er sich per E-Mail bei der Freundin des V - der F - melden, weil die E-Mail-Adresse des V gerade nicht funktioniere. Die F werde die Nachricht dann sofort weitergeben.
M schreibt am 1. 2. an F eine E-Mail, dass er das Moped wie verabredet für 950 EUR nehmen will. F informiert V allerdings erst am 5. 2. V beachtet dies gar nicht mehr, weil er inzwischen einen anderen Interessenten hat, der ihm die ursprünglich gewünschten 990 EUR bietet. Nachdem das Geschäft mit dem anderen Interessenten jedoch platzt, meldet sich V wieder bei M am 10. 2. Er übergibt ihm das Moped mit der Aussage, dass der Vertrag zu den alten Konditionen leider nicht zustandekommen sei, aber ein Kaufpreis von 990 EUR auch ein tolles Angebot sei. M gibt ihm zunächst einmal 950 EUR und verspricht, die restlichen 40 EUR später zu zahlen.
Nachdem die Eltern des M von allem erfahren, verlangen sie, dass das Geschäft rückgängig gemacht wird. V behauptet, dass das Rechtsgeschäft vollzogen ist, so dass es keinen Grund mehr gibt, es rückgängig zu machen. Er verlangt zugleich die restlichen 40 EUR.
B. Fragen
Welche Ansprüche hat V?
C. Lösungsskizze
Erworben, nicht verloren durchsetzbar. Problematisch: Erwerb!
(a) Angebot seitens V - Anzeige kein RB-Wille!
(b) Angebot seitens M - offenbar noch nicht verbindlich, M soll sich das noch überlegen
ein Angebot seitens M kommt insofern nicht in Frage, weil M noch eine Überlegungsfrist erhält - bedeutet, er hat noch nicht zum Ausdruck gebracht, dass er auf jeden Fall das Moped kauft; V aber sehr wohl!
(c) Angebot seitens V - 950, weil heruntergehandelt (+)
(d) Annahme durch M:
- E-Mail an F am 1. 2. = WE mit Inhalt Annahme
- Abgabe (+)
- Zugang - zunächst nicht bei V; wer ist F? Vertreterin (-), also Bote; Zugang über Boten erst mit Zugang beim Adressaten, bei Weitergabe! die ist aber am 5. 2. erfolgt, Zugang (+); inwiefern der Zugang bei F bereits früher als Zugang bei V zu werten ist (Empfangsbote?) ist hier nicht zwingend erforderlich, weil spätestens am 5. 2. erledigt...
- Annahme durch M (+)
(e) Annahmefähigkeit
Frist war 3. 2., sie war nach § 148 BGB einzuhalten
Hier ist das Problem des rechtzeitigen Zugangs zu berücksichtigen. Lösung auf zwei Wegen möglich:
- F ist Empfangsbote, also Zugang bereits mit Zugang bei ihr
- oder: § 149 BGB
Optimalerweise können beide Rechtsinstitute angesprochen werden, eins reicht aber auch.
(f) Konsens (+)
(g) Zwischenergebnis zum Vertragsschluss
(+)
c. Neuer Vertrag zwischen V und M?
Das Verhalten der Parteien könnte als neuer Vertrag gewertet werden, mit dem der alte Vertrag aufgehoben wird und ein neuer mit Preis 990 EUR abgeschlossen wird. Dies würde aber voraussetzen, dass die WE des M bedeutet, ich will nicht mehr für 950 EUR kaufen und kaufe für 990 EUR.
Das Verhalten der Parteien könnte als neuer Vertrag gewertet werden, mit dem der alte Vertrag aufgehoben wird und ein neuer mit Preis 990 EUR abgeschlossen wird. Dies würde aber voraussetzen, dass die WE des M bedeutet, ich will nicht mehr für 950 EUR kaufen und kaufe für 990 EUR.
Dies entspricht nicht dem eigentlichen Willen des M - er ist mit dem neuen Preis nur deshalb (eventuell) einverstanden, weil er erfährt, dass der Vertrag (möglicherweise) noch gar nicht abgeschlossen wurde. Deshalb ist in der WE des M keine Absicht eines neuen Vertrages und auf keinen Fall der Aufhebung des alten zu erkennen.