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Fallbeispiel 2


Die Justin Bieber CD

A. Sachverhalt

Die 13-jährige Susi (S) macht sehr gerne Hausaufgaben. Beim Schreiben ihres Deutschaufsatzes gerät sie richtig in Rasche und macht dabei ihren Füller kaputt. Da der Aufsatz allerdings in drei Tagen fertig sein muss, gibt die Mutter (M) ihrer Tochter mit Einverständnis des Vaters (V) 20€, damit S sich einen neuen schicken Füller kaufen kann. S geht am nächsten Tag in den Laden von Herrn Jung (J). Als S gerade auf dem Weg zu dem Regal mit den Füllern ist, erblickt sie die nagelneue supertolle CD von Justin Bieber, die S als „eingefleischter“ Fan unbedingt haben muss. S wird bei Anblick ihres Idols schwach und kauft statt dem dringend benötigten Füller die CD. J händigt S die CD gegen Zahlung von 20€ aus.
Als V und M am Nachmittag von einem harten Tag im Büro nach Hause kommen, sind sie von der neuen Errungenschaft ihrer Tochter geschockt. Zwar ist M auch ein wenig Fan von Justin Bieber, allerdings sind M und V mit einem solchen Verhalten aus grundsätzlichen Erziehungserwägungen nicht einverstanden. Daraufhin fahren M und V sofort mit S zu dem Laden von J, um den Kauf der CD „rückgängig zu machen“.

B. Frage

Ist zwischen S und J ein wirksamer Kaufvertrag entstanden?

((1)) Lösungsskizze
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