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Fall: Hartnäckiger Mieter


A. Sachverhalt
Hartnäckig (H) möchte eine Wohnung mieten. Ihm gefällt die Wohnung im Haus des Nachgiebig (N), die er nach Vergleich verschiedener Angebote beziehen will. Er würde gern allerdings auch die Tiefgarage unter dem Haus nutzen. Ein Stellplatz gehört zur Wohnung, N verlangt für diesen jedoch eine zusätzliche Miete in Höhe von 50,- EUR monatlich. H besteht darauf, dass der Stellplatz mit der monatlichen Kaltmiete für die Wohnung in Höhe von 650,- EUR abgegolten ist, was er dem N auch per E-Mail ausdrücklich mitteilt.

N verspricht dem H telefonisch, dass "Für das Problem mit dem Stellplatz bestimmt eine Lösung möglich ist". H solle unbesorgt einziehen. Die Parteien unterzeichnen noch keinen Vertrag, weil N noch eine Formel für den Stellplatz überlegt, H bezieht die Wohnung. Nach einiger Zeit, als N die Zahlung der Miete verlangt, stellt H fest, dass die Wohnung gar nicht so toll ist, wie er dachte. Er möchte deshalb - bevor er seinen Umzug vollzieht - auf die Wohnung verzichten.

B. Frage
Kann N von H Zahlung der Miete in Höhe von 650 EUR verlangen?



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