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Fall: Der erfolglose Bieter beim Vergabeverfahren nach der FFAV

in Anlehnung an Heukramp, EnWZ 2015, 195

A. Sachverhalt

Am 1.08.2015 führte die BNetzA ein Vergabeverfahren nach der FFAV durch. Die Gebotsmenge betrug 150 MW. An diesem nahmen H, I, J und K teil. Die Gebote dieser Bieter hatten folgende Werte:

BieterGebotswert in ct./kWhGebotsmenge
H15100 MW
I2025 MW
J2525 MW
K3025 MW

Nach der Durchführung des Zuschlagsverfahrens erhielten A, B und C den Zuschlag für Ihre Gebote. K hingegen erhielt aufgrund dass das Ausschreibungsvomunen bereits erschöpft keinen Zuschlag. Dies möchte K nicht hinnehmen. Nach seiner Ansicht hätte das Gebot von I, wegen Verstoß gegen § 10 Abs. 2 FFAV, vom Zuschlagsverfahrens ausgeschlossen werden müssen und er hätte den Zuschlag erhalten müssen.

B. Frage: Was muss K tun um den Zuschlag für sein Gebot zu erhalten?

((1)) Lösungshinweise
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