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Europäisches und internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht
Das allgemeine Zoll- und Handelsabkommen GATT
Das Vertragswerk des GATT wurde erstmalig im Jahre 1947 unterzeichnet und war als eine vorläufige, provisorische Lösung bis zur Unterzeichnung des Abkommens zur Gründung der Internationalen Handelsorganisation (ITO), die nie entstehen konnte. Das Vertragswerk des GATT war zunächst auf die Absenkung von Zöllen gerichtet, wurde mit der Zeit um den Abbau von nicht-tarifären Handelshemmnissen und Beschränkungen im Dienstleistungsverkehr erweitert.
Das GATT begründet keine internationale Organisation sondern eine Reihe von multilateralen Verpflichtungen der unterzeichnenden Staaten.