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Grundlagen der Energiewirtschaft



A. Energiewirtschaft - Gegenstand des Energierechts
Versorgung mit Energie kann auf unterschiedliche Weise verstanden werden. Die Verfügbarkeit von Kraftstoffen für Fahrzeuge, von Brennstoffen für die Heizung gehört im weitesten Sinne zum Thema Energieversorgung. Die Energiewirtschaft als Regelungsgegenstand des Energierechts wird jedoch deutlich enger verstanden. Der hier verwendete Begriff der Energiewirtschaft ist an den (allerdings in gewisser Hinsicht erweiterten) Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 EnWG angelehnt: es betrifft die (...) leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.. Da die Versorgung mit Fernwärme ebenfalls leitungsgebunden erfolgt, wird sie traditionell auch zur Energiewirtschaft im engeren Sinne gerechnet, auch wenn sie vom Anwendungsbereich des EnWG ausgenommen ist.

Vgl. auch folgende Übersicht:
 (image: https://ife.erdaxo.de/uploads/EnergiewirtschaftGrundlagen/folie_014.png)


B. Gegenwärtige Einflussfaktoren auf die Energiewirtschaft
Die Energiewirtschaft unterliegt derzeit einer Reihe von - teils entgegengesetzten - Tendenzen und Einflüssen. Die wichtigsten Forderungen, die an die Energiewirtschaft gestellt werden, sind (§ 1 EnWG):
  • Versorgungssicherheit - insb. Notwendigkeit der Sicherung des Zugangs zu Energieversorgung als absolutem Gemeinschaftsgut (für menschliche Existenz notwendig);
  • Preisgünstigkeit - insb. als Bedingung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft;
  • Umweltverträglichkeit - sichtbar insb. durch Belastungen des CO2-Handels;
  • Verbraucherfreundlichkeit - auch über die bereits oben genannte Preisgünstigkeit; Verbraucherinteressen werden aber auch über allgemeine, zivilrechtliche Instrumente geschützt (AGB-Recht, allgemeine Generalklauseln des BGB);
  • Effizienz.

Darüber hinaus sind folgende Phänomene zu beobachten:
  • Liberalisierung - auf europäischer Ebene vorangetrieben, führt zu einer kompletten Umgestaltung des Wirtschaftszweiges; daraus resultieren die meisten, weiter unten genannten Umstände;
  • die Anzahl der Marktteilnehmer hat rapide zugenommen (Händler, Börsen etc.) - daraus folgen Forderungen der neuen Marktakteure nach Lösungen, die ihre Tätigkeit ermöglichen bzw. erleichtern (Netzzugang etc.);
  • die Struktur der Unternehmen hat sich verändert (Unbundling - Teilung der Funktionen aus vertikal integrierten Unternehmen);
  • "Rekommunalisierung" - die Kommunen greifen nach örtlichen Versorgungsnetzen um sich eine zusätzliche Einnahmequelle zu sichern bzw. größeren Einfluss auf die Versorgung zu haben;


C. Wertschöpfungskette der Energiewirtschaft
Zentrale Funktionen der Energiewirtschaft sind:
  • Erzeugung (einzelner Energieformen) und Förderung (von Energieträgern)
  • (weiträumiger) Transport und (kleinräumige) Verteilung (z. B. im Strombereich: Höchst-, Hoch-, Mittel- und Niederspannung)
  • Verkauf / Vertrieb / Verbrauch

Dies lässt sich bildlich wie folgt grob darstellen:
 (image: https://ife.erdaxo.de/uploads/EnergiewirtschaftGrundlagen/folie_016.png)


Innerhalb der einzelnen Wertschöpfungs- bzw. Marktstufen ist zwischen den einzelnen Funktionen zu unterscheiden, die im folgenden Bild zusammengefasst wurden:
 (image: https://ife.erdaxo.de/uploads/EnergiewirtschaftGrundlagen/folie_017.png)


Betrachtet man das Strom- und das Gasnetz im Detail, ist die Transportstufe in mehrere Zwischenstufen unterteilt, die das nachstehende Bild schildert:
 (image: https://ife.erdaxo.de/uploads/EnergiewirtschaftGrundlagen/folie_018.png)


D. Überblick über das Regelungssystem des Energierechts
Im Zentrum der Gesetzgebung im Bereich des Energierechts steht das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG). Das EnWG ist allerdings in weiten Teilen nicht auf die Initiative des deutschen Gesetzgebers zurückzuführen, sondern dient der Umsetzung europäischer Vorgaben aus zwei Richtlinien:
  • der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie vom 13. 07. 2009 RL 2009/72/EG

Neben den zentralen energierechtlichen Richtlinien existieren einige weitere Rechtsakte auf europäischer Ebene, deren Regelungsgegenstand die Energiewirtschaft ist.

Auf nationaler Ebene wird das EnWG in zweierlei Hinsicht durch andere Vorschriften ergänzt:
  • zum einen wurde eine Reihe von Ausführungsvorschriften (Rechtsverordnungen) erlassen, in denen Detailfragen der Energieversorgung im Strom- und Gasbereich geregelt sind;
  • zum anderen werden energierechtliche Fragen in solchen Spezialgesetzen wie EEG und KWKG geregelt.

Darüber hinaus sind für das Energierecht nicht nur spezielle, schwerpunktmäßig die Energiewirtschaft betreffende Gesetze relevant. Auch allgemeine Regelungen haben mitunter Bedeutung für die Branche. Zu solchen Regelungen gehören beispielsweise:
  • das GWB, insbesondere § 19 GWB, § 20 GWB und § 29 GWB;
  • das Zivilrecht, insb. § 305 BGB und ff. oder § 315 BGB.

Die folgende Skizze fasst die normativen Grundlagen des Energierechts zusammen:
 (image: https://ife.erdaxo.de/uploads/EnergiewirtschaftGrundlagen/folie_019.png)


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