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Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. Einführung
B. Literatur
C. Rechtsfragen
1. Planungsverfahren für En...
a. Planungsverfahren
b. Abstimmung durch Bundes ...
c. Projektplanung
2. Rechtmäßigkeit des Planf...
a. Ermächtigungsgrundlage
b. Formelle Rechtmäßigkeit
c. Materielle Rechtmäßigkei...
3. Rechtmäßigkeit der Planä...
4. Rechtmäßigkeit der Plang...
5. Planfeststellungsverfahren
6. Materielle Anforderungen
7. Rechtsschutz
8. Inanspruchnahme von betr...
a. Duldungspflichten der Ei...
b. Anspruch auf Entschädigu...
c. Vorkaufsrecht
d. Eigentumserwerb durch En...
D. Screenshots der in der V...
B. Literatur
C. Rechtsfragen
1. Planungsverfahren für En...
a. Planungsverfahren
b. Abstimmung durch Bundes ...
c. Projektplanung
2. Rechtmäßigkeit des Planf...
a. Ermächtigungsgrundlage
b. Formelle Rechtmäßigkeit
c. Materielle Rechtmäßigkei...
3. Rechtmäßigkeit der Planä...
4. Rechtmäßigkeit der Plang...
5. Planfeststellungsverfahren
6. Materielle Anforderungen
7. Rechtsschutz
8. Inanspruchnahme von betr...
a. Duldungspflichten der Ei...
b. Anspruch auf Entschädigu...
c. Vorkaufsrecht
d. Eigentumserwerb durch En...
D. Screenshots der in der V...
Planungsrecht in der Energiewirtschaft
insbesondere Planung von Erzeugungsanlagen und Versorgungsnetzen
(Zulassung von Erzeugungsanlagen und UVP sind gegenwärtig nicht Gegenstand dieses Artikels)
A. Einführung
In der liberalisierten Energiewirtschaft wird die Gewinnung von Energie in der Regel nicht staatlich reglementiert. Lediglich der Netzbetrieb unterliegt einer Genehmigung gem. § 4 EnWG. Das heißt jedoch nicht, dass die Errichtung von Erzeugungsanlagen oder die Verlegung von Versorgungsnetzen keiner staatlichen Aufsicht unterliegt. Nachstehend werden insbesondere planerische Maßnahmen der Hoheitsverwaltung in diesem Zusammenhang geschildert, wobei die Planung von Energieleitungen im Vordergrund steht.
B. Literatur
Die maßgeblichen Gesetze sind:
- Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)
- Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)
- §§ 43 ff. EnWG
- Hermes, in: Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, § 7 (S. 331 ff.)
- Callies/Dross, JZ 2012, 1002 ff.
- Schmitz/Jornitz, NVwZ 2012, 332 ff.
- Kommentierungen zu §§ 43 ff. EnWG
C. Rechtsfragen
a. Planungsverfahren
Das Planungsverfahren für Energienetze ist dreistufig gestaltet. Zuerst wird der Szenariorahmen gemäß § 12a EnWG erstellt. Auf diesem Aufbauend wird der Netzentwicklungsplan gemäß § 12b EnWG erstellt. Der Netzentwicklungsplan wiederum bildet die Grundlage für den Bundesbedarfsplan.
Das Planungsverfahren für Energienetze ist dreistufig gestaltet. Zuerst wird der Szenariorahmen gemäß § 12a EnWG erstellt. Auf diesem Aufbauend wird der Netzentwicklungsplan gemäß § 12b EnWG erstellt. Der Netzentwicklungsplan wiederum bildet die Grundlage für den Bundesbedarfsplan.
- Szenariorahmen
- Netzentwicklungsplan
- Bundesbedarfsplan
Literatur:
[1] Pielow in Säcker Berliner Kommentar Energierecht 3. Auflage Band 1., vor § 43 Rn. 8.
[2] Hermes in Schneider/Theobald Recht der Energiewirtschaft, 4. Auflage, § 7 Rn. 157.
[3] Pielow in Säcker Berliner Kommentar Energierecht 3. Auflage Band 1., § 43b Rn. 4.
D. Screenshots der in der Veranstaltung erarbeiteten Fragen
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Planung in der Energiewirtschaft Literatur.pdf | 2023-10-06 18:36 | 77Kb |
Planung_Uebersicht.jpeg | 2023-10-06 18:36 | 308Kb |