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Planungsrecht in der Energiewirtschaft
insbesondere Planung von Erzeugungsanlagen und Versorgungsnetzen
(Zulassung von Erzeugungsanlagen und UVP sind gegenwärtig nicht Gegenstand dieses Artikels)
A. Einführung
In der liberalisierten Energiewirtschaft wird die Gewinnung von Energie in der Regel nicht staatlich reglementiert. Lediglich Netzbetrieb unterliegt einer Genehmigung gem. § 4 EnWG. Das heißt jedoch nicht, dass Errichtung von Erzeugungsanlagen oder Verlegung von Versorgungsnetzen keiner staatlichen Aufsicht unterliegt. Nachstehend werden insbesondere planerische Maßnahmen der Hoheitsverwaltung in diesem Zusammenhang geschildert.
B. Literatur
Die massgeblichen Gesetze sind:
- Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)
- Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)
- §§ 43 ff. EnWG
- Hermes, in: Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, § 7 (S. 331 ff.)
- Callies/Dross, Neue Netze braucht das Land: Zur Neukonzeption von Energiewirtschaftsgesetz und Netzausbaubeschleunigungsgesetz, JZ 2012, 1002 ff.
- Schmitz/Jornitz, NVwZ 2012, 332 ff.
- Kommentierungen zu §§ 43 ff. EnWG