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Ein Anlagenbetreiber kann als Unternehmer eingestuft werden, wenn dieser durch die Anlage, z.B. wie durch die Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz Einnahmen erzielt, eben dieser Strom nicht ausschließlich zur Eigennutzung verwendet wird.
So wird der Betreiber einer PV-Anlage aus steuerlicher Sicht zum Gewerbetreibenden mit entsprechenden Rechten und Pflichten.[1]