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EEG-Umlage - Rechtsfragen
Ausgleichsmechanismus sowie dessen besondere Regeln gem. §§ 56 ff. und 63 ff. EEG
Im Zusammenhang mit der EEG-Umlage (§§ 56 ff. EEG) sind zahlreiche Rechtsfragen verbunden. Die wichtigsten werden nachstehend aufgelistet:
- Anspruch des Netzbetreibers (i. d. R. des Verteilernetzbetreibers) auf Erstattung der entrichteten EEG-Förderung gegen den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), § 57 Abs. 1 EEG (Anspruchsgrund und Anspruchsumfang);
- Anspruch des ÜNB gegen andere ÜNB auf Abnahme von Strom / dessen Vergütung gem. § 58 Abs. 3 EEG im Rahmen des horizontalen Ausgleichs (Anspruchsgrund und Anspruchsumfang);
- Anspruch des ÜNB auf Entrichtung der EEG-Umlage gegen den Stromlieferanten gem. § 60 Abs. 1 S. 1 EEG
- Anspruch des ÜNB auf Entrichtung der gem. § 63 EEG begrenzten EEG-Umlage gegen Letztverbraucher (stromkostenintensive Unternehmen) gem. § 60a EEG
- Anspruch des ÜNB auf Entrichtung der EEG-Umlage gegen Letztverbraucher gem. § 61 Abs. 1 EEG
- Korrekte Ermittlung/Berechnung der EEG-Umlage durch den ÜNB gem. § 3 EEV
- Voraussetzungen des Entfalls der EEG-Umlage gem. § 61a EEG
- Voraussetzungen der Verringerung der EEG-Umlage gem. §§ 61b-61e EEG (zugleich Einfluss auf Anspruch aus § 61 Abs. 1 EEG)
- besteht für ein Rechtssubjekt die EEG-Umlagepflicht (vollständige, verminderte usw.) - d. h. die Pflicht, die EEG-Umlage zu entrichten (Anspruchsgrund und Anspruchsumfang)? - §§ 56 ff. EEG mit all ihren Ausnahmen;
- Begrenzung der EEG-Umlage gem. §§ 63 ff. EEG kann in unterschiedlichen Rechtsfragen resultieren bzw. relevant werden:
- was sind die Voraussetzungen der Begrenzung der EEG-Umlage gem. § 63 EEG?
- ist die Begrenzungsentscheidung rechtmäßig?
- besteht ein Recht auf Begrenzung der EEG-Umlage gem. § 63 EEG?
- Erfolgsaussichten eines Antrags auf Begrenzung der EEG-Umlage / Rechtmäßigkeit der Entscheidung des BAFA
- Rechtsschutz im Zusammenhang mit der besonderen Ausgleichsregelung - insb. Verpflichtungsklage auf Begrenzung der EEG-Umlage gem. § 63 EEG
Hierbei sind auch folgende Teilfragen zu beachten:
- Härtefallregelung, § 64 Abs. 1 Nr. 2a i. V. m. § 64 Abs. 2 Nr. 2b EEG
- Ausnahmeregelungen zur Begrenzung für neu gegründete Unternehmen / umgewandelte Unternehmen
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