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Nachgelagerte Netze
Unter nachgelagerten Netze werden sämtliche Netze verstanden, welche vertikal, folgende Energieversorgungsnetze sind. Auch kommt es nicht darauf an, ob diese nach Durchführung des Anschluss eingespeiste Energie an andere Netze, Händler oder Letztverbraucher weiterbe-fördern.
Quelle. BerlKommEnR / Säcker/Boesche/Boesch§ 17e, § 17, Rn. 15.
CategoryEnergierechtLexikon