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geothermisch


A. Begriff

Der Begriff geothermisch bezieht sich auf die Wärmeverhältnisswe im Erdkörper. Bei der hierzugehörenden Geothermie (Erdwärme) ist als eine From der erneuerbaren Energien in § 3 Nr. 3 EEG erwähnt. Eine entsprechende Vergütung ist in § 28 BGB vorgesehen.
Bei dieser handelt es sich um Wärme, welche vom flüssigen Erdkern an die Erdoberfläche kommt. Während des Aufsteigens werden Gesteins- und Erdschichten sowie unterirdische Wasserreservoirs erwärmt. Dieser Ablauf ist unter anderem bei heißen Quellen bzw. bei Geysiren zu beobachten.

B. Formen und Nutzungsverfahren

Hinsichtlich der Geothermieformen wird zwischen den folgenden drei unterschieden:

  • oberflächennahe Geothermie
  • Tiefengeothermie
  • Hydrothermale Geothermie

1. Verfahren bei oberflächennaher Geothermie

Bei der oberflächennahen Geothermie wird die Energie verwendet, welche in den äußersten Erdschichten sowie im Grundwasser aufbewahrt wird. Dabei bezieht sich die Formulierung obenflächennahe auf eine Tiuefe von bis zu 400 Metern. In diesem Bereich erfolgt der Wärmetransport vorrangig durch Wärmeleitung und Konvektion. Weniger durch Wärmestrahlung.

Um diese oberflächennahe Geothermie nutzen zu können gibt es momentan Verfahren, welche zur technischen, aber derzeit nicht zur ökonomischen Stromerzeugung geeignet sind. Beispiel: Flachplatten-Stirlingmotor

2. Prozess bei Tiefengeothermie

3. Verfahren bei Hydrothermaler Geothermie



Quelle: Cosack, in: Frenz/Müggenborg, EEG 3. Aufl. 2013, § 3, Rn. 51., Cosack, in: Frenz/Müggenborg, EEG 3. Aufl. 2013, § 28, Rn. 32 - 6; 11 - 22.

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