ich war hier: EnRSynopseEEG42

Version [50212]

Dies ist eine alte Version von EnRSynopseEEG42 erstellt von AnnegretMordhorst am 2015-02-18 11:00:18.

 

§ 42 EEG 2014 - Klärgas§ 25 EEG 2009 - Klärgas
unverändert Für Strom aus Klärgas beträgt die Vergütung

1. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 500 Kilowatt 6,79 Cent pro Kilowattstunde und
2. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 5 Megawatt 5,89 Cent pro Kilowattstunde.

Zurück zu § 41Weiter zu § 43
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki