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§ 41 EEG 2014 - Synopse


§ 41 EEG 2014 - Deponiegas§  24 EEG 2009 - Deponiegas
unverändert Für Strom aus Deponiegas beträgt die Vergütung

1. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 500 Kilowatt 8,60 Cent pro Kilowattstunde und
2. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 5 Megawatt 5,89 Cent pro Kilowattstunde.

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