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Redispatch in den Energieversorgungsnetzen
Der Begriff des Redispatch ist gesetzlich nicht definiert. Bei diesem handelt es sich jegliche Eingriffe in die marktbasierte Fahrweise einer Erzeugungsanlage zur Umstellung der Kraftwerkseinspeisungen um eine Leitungsüberanspruchung zu verhindern (präventives Redispatch). Besteht die Gefahr, dass ein Netzengpass im Steromversorgungsnetz auftritt, erfolgt seitens des Netzbetreibers eine Anweisung an die Kraftwerksbetreibers seine Einspeisungen auf der Seite des Engpasses zu verringern. Demgegenüber haben Kraftwerke auf der Seite nach dem Engpass ihre Einsspeisungen zu erhöhen. Hierdurch entsteht ein Lastfluss, welcher den Engpass entkräftet, ( korregierender Redispatch).
Beim Redispatch ist zwischen zwei Formen zu differenzieren. Das strombezogene Redispatch verfolgt das Ziel plötzlich auftretende Netzengpässe in Leitungen sowie Umspannwerken zu verhindern bzw. zu beheben. Demgegenüber verfolgt das spanungsgebundene Redispatch das Ziel die Spannung im Betroffenen Netzgebiet auf demselben Level zu halten. Dies ist durch die ergänzende Bereitstellung von Blindleistung möglich. Redispatchmaßnahmen können regelzonenintern und -übergreifend angewendet werden. Den Gegenpol zum Redispatch bildet das Dispatch.
Darüber hinaus stellt das Redispatch eine wesentliche marktbezogene Maßnahmen im Rahmen des § 13 Abs. 1 Nr. 2 EnWG dar. In diesem Zusammenhang kann zwischen kostenbasierten und marktbasierenden Redispatch unterschieden werden. Das kostenbasierten Redispatch kann mit dem korrigierenden Redispatch gleichgesetzt werden. Die hierbei anfallenden Kosten werden den Kraftwerksbetreibern von den Übertragungsnetzbetreibern ersetzt und als Regelkosten an die Netznutzer weitergegeben. Auch werden den betroffenen Kraftwerken nur ihre Grenzkosten ersetzt. Hierdurch soll vermieden werden, dass den Betreibern Anreize gegeben werden schon im Vorfeld zum Beispiel durch eine bedarfsgerechte Standortwahl einzuschränken oder gänzlich Engpässe zu beheben. Im Unterschied hierzu werden beim marktbasierten Redispatch die für das Redispatch zu leistendene Zahlungen durch den Markt beschränkt.
Mehr Informationen zum Thema: Sondergutachten der Monopolkommission, Rn. 269 f. und im Monitoringbericht der BNetzA 2015 vom 21. März 2016.
Quellen
Begriffsbestimmung auf Seite der BNetzA
Monitoringbericht der BNetzA 2015 vom 21. März 2016, S.101.
Sondergutachten der Monopolkommission, Rn. 269 f.
Justus Haucap, Beatrice Pagel, Ordnungspolitischer Rahmen: Ausbau der Stromnetze im Rahmen der Energiewende: Effizienter Netzausbau und effiziente Struktur der Netznutzungsentgelte vom Januar 2014, S. 7
CategoryEnergierechtLexikon