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Niederspannungsnetz


Damit Strom von der Erzeugungsanlage weg transportiert werden kann, ist das Vorhandensein des Niederspannungsnetzes notwendig. Bei diesem handelt es sich um die unterste Spannungsebene im Strombereich. An diesem sind sämtliche Letztverbraucher angeschlossen, welche nicht mehr als 100.000 kW bzw. max. 30 kW aus dem Netz entnehmen, um ihre Gebrauchsgegenstände mit Strom zu versorgen. Um hierbei Spannungsdefizite gering zu halten bzw. zu vermeiden erstrecken sich diese Netze über max. einige 100 Metrer bzw. bis zu eingien Kilometern. Aus diesem Grund sind diese mit den anderen Spannungsebenen über sog. Umspannwerke verknüpft. Hierüber findet der notwendige Energiebezug statt. Diese werden in aller Regel mit einer Netzspannung von 230 V/ 400 V betrieben.
Im Vergleich zu den weiter oben liegenden Netzen unterscheiden sich die Niederspannungsnetze dahingehend, dass diese nicht als Drei-, sondern als Vierleitersysteme aufgebaut sind, damit der Anschluss einphasiger Verbraucher durchführbar ist.

Quelle: [[König/Kühling/Rasbach, Energierecht, Kap. 1, Rn. 31.; Beitrag bei Wikipedia zum Niederspannuungsnetz


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