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Messsysteme
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A. Begriffliche Erlauterungen
Gem § 21d Abs. 1 EnWG handelt es sich bei Messsystemen um eine in ein Kommunikationsnetz eingebundene Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie, welches den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit anzeigt.
B. Einbaupflicht nach § 21c EnWG
CategoryEnergierechtLexikon