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Installierte Leisttung


Gem. § 5 Nr. 22 EEG ist die installierte Leistung einer Anlage, diejenige Leistung welche die elektrische Werkleistung die die Anlage bei bestimmungsgemäßen Betrieb ohne zeitliche Einschränkungen unbeschadet kurzfristiger, geringfügiger Abweichungen technisch erbringen kann, bezeichnet.


CategoryEnergierechtLexikon
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