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Inbetriebnahme
in Arbeit
Unter Inbetriebnahme ist nach § 5 Nr. 21 EEG die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft ausschließlich mit erneuerbaren Energien oder Grubengas zu verstehen.
Dies erfordert wiederum die technische Betriebsbereitschaft. Für diese ist es notwendig, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde.
Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme ändert sich nicht durch den Austausch des Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile nach der erstmaligen Inbetriebnahme.
Hieran ist erkennbar, dass sich die Definition in drei Teile aufteilen lääst
Durch die Formlulierung im ersten Teil wird deutlich, dass die Inbetriebnahme bei brennstoffbasierenden Anlagen auf den ausschließlichen Einsatz von EE oder Grubengas abstellt. Erfolgt eine Umstellung des mit bereits EEG-förderfähigen Energien betriebenen BHKW, so führt dies nicht zu einer erneuten Inbetriebnahme, selbst dann nicht wenn das BHKW hierfür an einen anderen Ort gesetzt werden muss. Im Unterschied zzur fassung des EEG 2009 knüpft der erste Teil nunmehr nicht mehr an die Inbetriebssetzung des Generators an. Vielmehr kommt es für die Inbetriebnahme auf die Inbetriebssetzung der Anlage als solche an. Dies ist im Zusammenhang mit den Förederzwecken (Höhe und Dauer) vonn Bedeutung. hierbei kommt es zusätzlich auf die Inbetriebssetzung sämtlicher Anlagenteile an, damit die Frist zu laufen beginnt.
Beispiel:
Sinn und Zweck dieser Definition besteht darin, den Zeitpunkt der Inbetriebnahme unabhängig von den Absichten des Nezbetreibers zu bestimmen. So hat es kein Einfluss auf den Inbetriebnahmezeitpunkt, wennn der zum Netzanschluss verpflichtete Netzbetreiber diesen verzögert.
Ist es technisch möglich, nach vorheriger Aufforderung gegenüber dem Netzbetreiber, den Strom abzunehmen, die Anlage auch ohne Anschluss in Betruieb zu setzen, ist dies füpr eine Inbetriebnahme ausreichend. Hierbei ist es allerdings notwendig, dass alle Anlagenteile betriebsbereit sind.