ich war hier: EnRGrosshaendler

Version [42259]

Dies ist eine alte Version von EnRGrosshaendler erstellt von AnnegretMordhorst am 2014-07-11 09:40:48.

 

Großhändler


Diese Seite befindet sich in Bearbeitung

Ein Großhändler i.S.d. Art. 2 Nr. 8 EltRL 2009/72/EG oder Art. 2 Nr. 29 GasRL 2009/73/EG sowie nach § 3 Nr. 21 EnWG ist eine natürlich oder juristische Person, welcher Energie zum Zwecke des Weiterverkaufs bezieht.
Zudem spielt hierbei die erstandene Menge an Energie keine Rolle. Auch kommt es nicht darauf an, ob derjenige seinen Strom direkt von dem Erzeugungsunternehmen bzw. von einem anderen Großhändler erstanden hat. Ebenso ist es unbedeutend, ob derjenige die Energie innerhalb des Netzes, an welchem er ansässig ist oder von einem hiervon sich entfernten Netzes erwirbt.

Quelle: BerlKommEnR / Boesche, § 3, Rn. 101.


CategoryEnergierechtLexikon
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki