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Drittzugang
in Bearbeitung
Grundlage für den Drittzugang bildet für den Stromberich auf europäische Ebene die Regelung des Art. 32 der Strommbinnenmarktrichtlinie 2009/72/EG. Für den Gasbereich Art. 32 ff. Gasbinnenmarktrichtlinie 2009/73/EG. Dem entsprechend soll nunmehr der Zugang auf Grundlage vorher zugelassenen, veröffentlichen und bestimmten Tarifen erfolgen. Die Berechnungsmethoden für die Tarife swind im Vorfeld von der innerstaatlichen Regulierungsbehörde festzulegen und zu genehmigen. (regulierter Netzzugang) Durch diese Regelungen ist man dem Ziel eines diskriminierungsfreien Netzzugangs näher gekommen.
CategoryEnergierechtLexikon