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Bilanzzone
Im Gasbereich wird nach § 3 Nr. 10b EnWG unter dem Begriff der Bilanzzone der Teil eines oder mehrerer Netze, in dem Ein- und Ausspeisepunkte einem bestimmten Bilanzkreis zugeordnet werden können, verstanden. Begrifflich handelt es hierbei um den Gegenspieler zur Regelzone im Strombereich. In einer Bilanzzone erfolgt ein Zusammenachluss zwischen Ein- und Ausspeisungen innerhalb von Bilanzkreisen. Mehr Informationen zum Begriff des Bilanzkreises können hier nachgelesen werden.
Durch die Schaffung von Bilaanzzonen sollen Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisungen vetrmindert werden. Für den Gasbereich bedeutet dies, dass ein stetiger, gleichbleibender Gasdruck im jeweiligen, betroffenenb Netz erhalten bleiben soll.