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Europäisches Beihilferecht
Literaturempfehlung:
Zum Thema des europäischen Beihilferecht sind die Ausführungen bei Haratsch/Koenig/Pechstein, Europarecht auf Seiten 569 ff. besonders empfehlenswert
Zum Thema des europäischen Beihilferecht sind die Ausführungen bei Haratsch/Koenig/Pechstein, Europarecht auf Seiten 569 ff. besonders empfehlenswert
Dogmatik des Beihilfeverbots - Eine unzulässige, zu unterlassende Beihilfe liegt vor, wenn:
A. Beihilferecht anwendbar ist
Das Beihilferecht des EGV ist anwendbar, wenn keine Sondervorschriften greifen.
B. Voraussetzungen des Verbots nach Art. 107 Abs. 1 AEUV greifen
Vgl. dazu Ausführungen zum Tatbestand der Beihilfe.
Fallbeispiele zum Tatbestand des Art. 107 Abs. 1 AEUV:
C. Ausnahmetatbestände vom Beihilfeverbot greifen nicht
Details dazu im Artikel über die Ausnahmen vom Art. 107 Abs. 1 AEUV.
Fallbeispiele zu Ausnahmen in Art. 107 Abs. 2 und 3 AEUV:
CategoryInternationalesRecht