verfügungsberechtigter Nichteigentümer
die Verfügung wird durch eine Person vorgenommen, die kein Eigentümer der Sache ist, die jedoch kraft Gesetzes verfügungsberechtigt ist
Beispiele:
- Verfügung, die durch den Insolvenzverwalter vorgenommen wird, § 80 Abs. 1 InsO
- Verfügungen eines Nachlassverwalters, § 1984 Abs. 1 BGB,
- Verfügungen eines Testamentsvollstreckers, § 2205 BGB i. V. m. § 2211 BGB.