Projekt Einsparzähler
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Baumelement5763
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Baumelement5763
keine Beanstandung
Preiserhöhung in der Grundversorgung ist verbindlich, weil der Kunde sie nicht beanstandet (BGH: konkludente Vereinbarung; Lit.: Verwirkung nach widerspruchsloser Akzeptanz der Jahresrechnungen)
(noch keine Beschreibung vorhanden)
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