Projekt Einsparzähler
-
Baumelement4728
Startseite
über das Projekt
IFE
ich war hier:
Baumelement4728
Möglichkeit der Kenntnisnahme
die andere Partei erhält vor Einverständnis zu AGB-s eine Möglichkeit, auf zumutbare Weise Kenntnis vom Inhalt der AGB-s zu erlangen, § 305 II Nr. 2 BGB
(noch keine Beschreibung vorhanden)
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML
::
Valid CSS:
::
Powered by WikkaWiki