Projekt Einsparzähler
-
Baumelement3413
Startseite
über das Projekt
IFE
ich war hier:
Baumelement3413
Verzicht auf die Grundschuld
der Gläubiger verzichtet auf die Grundschuld mit der Folge, dass die Fremdgrundschuld zur Eigentümergrundschuld wird, §§ 1168, 1192 I BGB
(noch keine Beschreibung vorhanden)
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML
::
Valid CSS:
::
Powered by WikkaWiki