Projekt Einsparzähler
-
Baumelement2719
Startseite
über das Projekt
IFE
ich war hier:
Baumelement2719
Diskriminierung Art. 18 AEUV (ex-Art. 12 EG)
Diskriminierung i.S.d. Art. 18 AEUV liegt vor, wenn eine ungleiche Behandlung zweier gleicher Tatbestände erfolgt, die den Betroffenen benachteiligt.
(noch keine Beschreibung vorhanden)
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML
::
Valid CSS:
::
Powered by WikkaWiki