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keine unzulässigen Kriterien

der Auftraggeber hat keine unzulässigen Kriterien angewendet (Beispiel: Eintragung in Architektenverzeichnis im Ausschreibungsland)

Folgende Kriterien dürfen nicht als Voraussetzung der Zulassung zum Ausschreibungsverfahren aufgestellt werden - zumindest im Hinblick auf Bieter, die in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft ansässig sind:
- Niederlassungsgenehmigung im Land der Ausschreibung, vgl. EuGH, Rs. 76781, Transporoute (Rn. 15);
- Eintragung in das Architektenverzeichnis des Landes, in dem die Ausschreibung stattfindet, vgl. EuGH, Rs. C-225/98 Kommission/Frankreich;

Unzulässig ist ebenfalls das Verlangen von Nachweisen der Leistungsfähigkeit, die über das Maß der Art. 47 ff. RL 2004/18/EG hinausgehen.
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