Projekt Einsparzähler
-
Baumelement215
Startseite
über das Projekt
IFE
ich war hier:
Baumelement215
Berufung eines Interimskanzlers
Ausübung des Rechts des Bundespräsidenten, einen Interimskanzler oder Interimsminister zu Berufen, Art. 69 III GG
(noch keine Beschreibung vorhanden)
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML
::
Valid CSS:
::
Powered by WikkaWiki