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Einführung - Baurecht

erste Gedanken


A. Regelungsgegenstand des Baurechts - Was ist Baurecht ?

1. Allgemeines

Das öffentlich- rechtliche Baurecht kann wie folgt definiert werden. Hierbei handelt es sich um eine Summe von Regelungen, welche eine entscheidende Rolle für die Zulässigkeit, Ordnung und die Förderung bei der Errichtung einer baulichen Anlage und darüber hinaus bei deren Nutzung spielen. Welche Regelungsgegenstände dies im einzelnen sind, ist der folgenden Übersicht zu entnehmen:

 (image: https://ife.erdaxo.de/uploads/BauREinfuehrung/RegelungsgegenstanddesBaurechts.png)

2. Rechtsquellen des Baurechts

Für das Baurecht, wie es hier zu behandeln sein wird, gibt es nicht nur ein Gesetz sondern mehrere. Eine Grund für diesen Umstand ergibt sich daraus, dass dem Bund keine Gesetzgebungskompetenz zusteht, nach welcher dieser das Baurecht in einem Gesetzwerk zusammenfassen darf.
Auch das dazugehörige Bauordnungsrecht darf der bund nicht regeln.




B. Verbindung zwischen Bauplannungs- und Verordnungsrecht

C. Die gemeindliche Bauhoheit

D. Die Baufreiheit des Bügers




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