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Tutorium Kostenrechnung
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung
Teil 1 1. Im Materialbereich sind 80.000 € an Einzelkosten und 25.000 € an Gemeinkosten angefallen. Davon wurden 8.000 € an Einzelkosten und 5.000 € an Gemeinkosten für den Vertriebsbereich erbracht. Der Fertigungsbereich weist Einzelkosten von 135.000 € und Gemeinkosten von 95.000 € auf, wovon 15.000 € Einzelkosten und 10.000 € Gemeinkosten für den Vertriebsbereich entstanden sind. Im Vertriebsbereich fielen 45.000 € und im Verwaltungsbereich 40.000 € an. Führen Sie eine innerbetriebliche Leistungsverrechnung durch gemäß dem a) Kostenartenverfahren, b) Kostenstellenausgleichsverfahren, c) Kostenträgerverfahren. 2. Die primären Gemeinkosten zweier Kostenstellen betragen: Kostenstelle A: 10.000 € Kostenstelle B: 20.000 € Kostenstelle A erbrachte 50.000 Leistungseinheiten, wovon 8.000 Einheiten an Kostenstelle B gegeben wurden. Kostenstelle B erstellte 12.000 Leistungseinheiten, von den 3.000 Leistungseinheiten an Kostenstelle A geliefert wurden. Ermitteln Sie die Verrechnungssätze und die sekundären Gemeinkosten (= Gemeinkosten nach Verrechnung) der beiden Kostenstellen. Teil 2 Verteilen Sie die Gemeinkosten anhand der gegebenen Verteilungsschlüssel: |
Gemeinkosten | Betrag in € | Material | Fertigung | Verwaltung | Vertrieb |
Hilfsstoffe | 15.000 | 3 | 9 | 1,5 | 1,5 |
Stromkosten | 30.000 | 1 | 10 | 3 | 1 |
Hilfslöhne | 40.000 | 4 | 30 | 0 | 6 |
Gehälter | 45.000 | 4.500 | 9.000 | 27.000 | Rest |
Sozialkosten | 30.000 | 6 | 36 | 12 | 6 |
Instandhaltung | 10.000 | 2 | 7 | 0 | 1 |
Büromaterial | 5.000 | 0,5 | 0,5 | 3 | 1 |
Gewerbesteuer | 10.000 | 100 | 650 | 150 | 100 |
Versicherungen | 15.000 | 600 | 1800 | 200 | 400 |
Abschr. Gebäude | 60.000 | 500 | 1300 | 700 | 500 |
Abschr. Masch. | 80.000 | 0 | 100 | 0 | 0 |
Abschr. BA | 30.000 | 10 | 80 | 0 | 10 |
Abschr. GA | 20.000 | 5 | 5 | 80 | 10 |
Kalk. Unternehmerlohn | 10.000 | 1 | 3 | 4 | 2 |
Gemeinkosten | Betrag in € | Material | Fertigung | Verwaltung | Vertrieb |
Hilfsstoffe | 15.000 | ||||
Stromkosten | 30.000 | ||||
Hilfslöhne | 40.000 | ||||
Gehälter | 45.000 | ||||
Sozialkosten | 30.000 | ||||
Instandhaltung | 10.000 | ||||
Büromaterial | 5.000 | ||||
Gewerbesteuer | 10.000 | ||||
Versicherungen | 15.000 | ||||
Abschr. Gebäude | 60.000 | ||||
Abschr. Masch. | 80.000 | ||||
Abschr. BA | 30.000 | ||||
Abschr. GA | 20.000 | ||||
Kalk. Unternehmerlohn | 10.000 | ||||
Summe der Gemeinkosten |
schnelle Kontrolle: ... Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (IBL) Innerbetriebliche Leistungen sind interne Leistungen des Unternehmens, die im …. eingesetzt werden. Es gibt zwei Arten von innerbetrieblichen Leistungen, die sich nach ihrem … unterscheiden lassen: - Leistungen, die noch … verbraucht werden. Sie sind nicht aktivierungsfähig und sind sofort zwischen den Kostenstellen zu verrechnen. - Leistungen, die … genutzt werden, z. B. Maschinen. Sie sind als Kostenträger anzusehen und zu aktivieren. 1. Einseitige Leistungsverrechnung Bei der einseitigen Leistungsverrechnung wird unterstellt, dass die Leistungen nur in eine Richtung „fließen.“ Die leistenden Kostenstellen erhalten keine Leistungen von den Kostenstellen, denen sie ihre Leistungen erbringen. a) Kostenartenverfahren Bei diesem Verfahren werden die leistenden Kostenstellen von … entlastet, die durch innerbetriebliche Leistungen angefallen sind. Die leistungsempfangende Kostenstelle wird in Höhe dieser Einzelkosten …, aber in Form von … Die in der leistenden Kostenstelle anfallenden Gemeinkosten werden nicht auf die leistungsempfangende Kostenstelle verrechnet. Vorteile: … Nachteile: … Beispiel: Der Materialbereich hat 6.000 €, der Fertigungsbereich 4.500 € an Einzelkosten für den Vertriebsbereich erbracht. Damit ergeben sich folgende Daten: |
Material | Fertigung | Verwaltung | Vertrieb | |
Einzelkosten | 50.000 | 35.000 | ||
Gemeinkosten | 22.000 | 33.000 | 20.000 | 18.000 |
Entlastung EK | ||||
Belastung GK | ||||
EK nach IBL | ||||
GK nach IBL |
b) Kostenstellenausgleichsverfahren Das Kostenstellenausgleichsverfahren hat mit dem Kostenartenverfahren gemeinsam, dass die ... der innerbetrieblichen Leistung der empfangenden Kostenstelle als Gemeinkosten verrechnet werden. Zusätzlich werden beim Kostenstellenausgleichsverfahren aber auch die durch die innerbetriebliche Leistung verursachten … der leistenden Kostenstelle auf die empfangende Kostenstelle verrechnet. Wie beim Kostenartenverfahren ist es beim Kostenstellenausgleichsverfahren nur möglich, innerbetriebliche Leistungen zwischen Hauptkostenstellen zu verrechnen. |
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