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B.1.a. Antragsstellung


in Bearbeitung

Auf den zwei Seiten des „Antrags für studentische Assistenten/Tutoren“ müssen verschiedene Angaben getätigt werden, die im Folgenden erläutert werden.

Seite 1 des Antrags

Antragsart:

Bei der Antragsart muss ausgewählt werden, ob es sich um einen „Antrag für studentische Assistenten/Tutoren“ ohne Abschluss einer Hochschulausbildung oder mit Abschluss einer Hochschulausbildung handelt. Falls bereits eine Hochschulausbildung abgeschlossen wurde, muss gewählt werden, wonach sich der Abschluss richtet - Diplom (FH) / Bachelor oder Diplom (Univ.) / Master. Anhand dieser Angabe berechnet sich der Stundenlohn des Tutors.


Fakultät:

Bei diesem Punkt muss angegeben werden, in welcher Fakultät dasTutorium stattfindet.


Persönliche Angaben:

Hierbei muss der Tutor den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum und den Geburtsort, die Anschrift (Hauptwohnsitz), die E-Mail-Adresse sowie die Bankverbindung (Institut, IBAN) eintragen.


Vertragsdauer:

Die Vertragsdauer entspricht i.d.R. der Vorlesungszeit. Für das Wintersemester 2018/2019 gilt: 01.10.2018 – 25.01.2019.
Bitte geben Sie die Vertragsdauer dementsprechend an.


Antragstellerin (Prof./LfbA/MA usw.):

An dieser Stelle muss der Name des betreuenden Lehrenden eingetragen werden.


Finanzierung aus:

Dieser Punkt wird nach Prüfung des Antrags durch die Tutorienkoordinatorin ausgefüllt.


Tätigkeitsbeschreibung:

Bitte tragen Sie in dem Abschnitt „Der/dem studentischen/wissenschaftlichen Assistentin/Assistenten obliegen folgende Tätigkeiten“ den konkreten Titel des Tutoriums ein:

Tutorium XY (z.B. Tutorium Wirtschaftsprivatrecht I).


Stunden pro Woche und Gesamtumfang der Stunden:

Hierbei muss die wöchentlich benötigte Stundenzahl (d.h. die Stundenanzahl, die Sie für Ihr Tutorium in der Woche benötigen) sowie der Gesamtumfang der Stunden (d.h. die Gesamtstundenzahl, die Sie für die Durchführung Ihres Tutoriums benötigen) eingetragen werden.

Hilfestellung zur Berechnung des Gesamtumfangs der Stunden:

Sie multiplizieren die wöchentlich benötige Stundenanzahl x die Wochen der Vorlesungszeit (diese entsprechen – unter Berücksichtigung der vorlesungsfreien Zeit für Weihnachten/Neujahr) für das WS 18/19 : 15 Wochen.

Beispielrechnung:
Sie benötigen für Ihr Tutorium 6 Stunden pro Woche, dann ergibt sich die folgende Rechnung:

6 Stunden pro Woche x 15 Wochen = 90 Stunden insgesamt.

Hinweis z den Stundensätzen:
Da bei den Hilfskräften an der Hochschule Schmalkalden weiterhin die Geringsfügigkeitsgrenze von monatlich 450,00 Euro möglichst nicht überschritten werden soll, ergeben sich ab dem 01.10.2018 neue Beschäftigungsobergrenzen.

Diese Beschäftigungsobergrenzen finden Sie hier.


Datum
Bitte tragen Sie an dieser Stelle das Antragsdatum ein.

Unterschrift (Dekan bzw. Projektleiter)
Hier wird die Unterschrift Ihres verantwortlichen Lehrenden benötigt.

Seite 2 des Antrags


Gerne bin ich Ihnen und Ihren Tutoren beim Ausfüllen des Antrags behilflich.

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