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Anteile am Unternehmen im internationalen Gesellschaftsrecht
Wegen dem abweichenden Statut für Rechtsfragen der Anteile, die am Kapitalmarkt notiert werden sollen, insbesondere die zum öffentlichen Handel zugelassen werden sollen, werden an angelsächsischen Märkten die sog. ADR oder GDR praktiziert (*)
(*) American Depository Receipts bzw. Global Depository Receipts
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