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2a. Definition der Vertragsfreiheit


Um den Begriff der Vertragsfreiheit zu klären und zu erklären muss dieser zunächst einmal definiert werden. Eine allgemein verbindliche Definition der Vertragsfreiheit im deutschen Recht fehlt, ebenso eine ausdrückliche Regelung im Gesetz (mehr dazu unter punkt 3: Rechtsgrundlage).



Die Vertragsfreiheit ist ein zivilrechtliches Prinzip, das vom Grundsatz der Privatautonomie abzuleiten ist und besagt, dass die Parteien eines schuldrechtlichen Vertrages das Recht haben, sowohl das "Ob" wie auch in jeder Hinsicht das "Wie" des Vertrages frei zu bestimmen.




(Folie erscheint)

Was ist die Vertragsfreiheit?

Eine allgemein verbindliche Definition der Vertragsfreiheit im deutschen Recht fehlt, ebenso wie eine ausdrückliche Regelung im Gesetz (dazu später noch einige Worte).

Sollte ich auf der Grundlage der deutschen Rechtslehre eine Definition versuchen, dann würde ich es wie folgt tun:
(Definition erscheint)

Die reine Definition ist m. E. leichter verständlich, wenn wir auch die einzelnen Erscheinungsformen der Vertragsfreiheit kurz schildern:

(nächste Folie erscheint)



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