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2a. Definition der Vertragsfreiheit
Um den Begriff der Vertragsfreiheit zu klären und zu erklären muss dieser zunächst einmal definiert werden. Eine allgemein verbindliche Definition der Vertragsfreiheit im deutschen Recht fehlt, ebenso eine ausdrückliche Regelung im Gesetz (mehr dazu unter punkt 3: Rechtsgrundlage).
Die Vertragsfreiheit ist
ein zivilrechtliches Prinzip,
das vom Grundsatz der Privatautonomie abzuleiten ist
und besagt, dass die Parteien eines schuldrechtlichen Vertrages
das Recht haben, sowohl das "Ob" wie auch in jeder Hinsicht das "Wie" des Vertrages frei zu bestimmen
2. Begriff