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Wettbewerbsrecht

als Teilmodul von Markt und Wettbewerb


Kontakt
Fragen zur Veranstaltung richten Sie bitte direkt über das Kontaktformular an Herrn Prof. Dr. iur. Müller.

Bitte Gesetzestexte mitbringen!

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Links:
Strukturen zum Wettbewerbsrecht: http://www.kt-texte.de/tarisstudi/?root=6981

Literaturhinweise :

- Berlit Wettbewerbsrecht, 8. Auflage, München 2011.
- Emmerich/Sosnitza Fälle zum Wettbewerbs-und Kartellrecht, 5. Auflage, München 2007.
-Boesche, Wettbewerbsrecht, 4. Auflage, Heidelberg 2011.

Weitere Informationen zur Lehrveranstaltung

Studiengang:
Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.), Teilnahme empfohlen für das 6. Fachsemester

Credits: 5 CP

Dauer der Lehrveranstaltung:
ein Semester, 4 LVS/Woche


Prüfung und Benotung des Moduls:
Voraussichtliche Prüfungsform: Klausur im Umfang von 60 Minuten

Ziel des Moduls:
Ziel des Moduls ist es den Teilnehmern die wettbewerbsrechtlichen Grundlagen aufzuzeigen. Hierzu wird zunächst das erforderliche Grundlagenwissen vermittelt, um dann die praktische Umsetzung dieser Erkenntnisse zu üben. Dadurch soll es den Studierenden anschließend möglich sein, die Beziehungen eines Unternehmens als Anbieter auf dem Markt zu den Abnehmern und sonstigen Marktpartnern optimal und unter Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten zu gestalten.

Vgl. im Weiteren: Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.), S. 31 f. (Stand: 2012).


A. Allgemeines

Die Vorlesung Wettbewerbsrecht wird im Sommersemester 2013 von Herrn Prof. Dr. jur. Ulf Müller gehalten. Diese wird für die Studierenden des 6. Fachsemesters wie folgt angeboten:

Wochentag Uhrzeit Raum
Dienstag 8:15 - 9:45 Uhr Raum D0301

B. Inhalte

Im Rahmen der Vorlesung sollen folgende Inhalte vermittelt werden:

  • Begriff des Wettbewerbsrechts
  • Ziele des UWG
  • Unlauterer Wettbewerb
  • Werbe- und Verkaufsmethoden
  • Preisgestaltung
  • Sonstige Fallgestaltungen
  • Folgen von Wettbewerbsverstößen
  • Verfahrensrecht

C. Organisatorische Hinweise


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